Sonst droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Der eBay Verkäufer hatte hier mitgeteilt, dass die Versandkosten für das europäische Ausland und die deutschen Inseln angefragt werden müssen. Dies ist nach Auffassung des LG Hagen, Urteil v. 22.02.2011, ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV).

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