Uns liegt aktuell eine Abmahnung des eBay Händlers Kai Kappelhoff u.a. wegen einer angeblich unzureichenden Garantieaussage gegenüber einem anderen Händler bei eBay vor. Die Abmahnung hat noch andere Verstöße zum Inhalt und wurde als sogeannte Retourkutschenabmahnung ausgesprochen. Grundsätzlich dürfen Wettbewerber andere Wettbewerber, die in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu einem stehen, abmahnen und der Ersatz der Aufwendungen und die Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung fordern.Gerade der angesprochene Garantieverstoß ist rechtlich brisant. Dies auch vor dem Hintergrund der jüngsten BGH Entscheidung. Wir haben bereits hier darüber berichtet.
Wenn Sie auch eine Abmahnung z.B bei eBay erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner:Rechtsanwalt René Euskirchen