Das LG Bonn hat mit Urteil vom 14.07.2011 unsere Auffassung bestätigt, dass das BGH Urteil vom 14.04.2011 keine Entwarnung für Garantiewerbung bei eBay gibt. Es gilt weiterhin, dass ein gewerblicher Verkäufer bei der Werbung mit einer Garantie auf der Verkaufsplattform eBay und allen anderen Plattformen, wo sich der Vertragsschluss gleichermaßen vollzieht, weitergehende Angaben machen muss. Unterlässt er dies, kann er schnell Opfer einer Abmahnung werden.
Wenn Sie auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eines Wettbewerbers erhalten haben, sprechen Sie uns an.
Ihr Ansprechpartner in unserem Büro in Bonn: Rechtsanwalt René Euskirchen