- Arbeitsrecht aktuell
Arbeitgeber können fristlos kündigen, wenn ein Arbeitszeitbetrug vorliegt.
Das gilt auch, wenn ein Arbeitnehmer etwa zehn Minuten Kaffee trinken geht und sich nicht bei der elektronischen Zeiterfassung ausstempelt. In dem Fall ist auch eine Abmahnung verzichtbar, so das Landesarbeitsgericht Hamm (Az.: 13 Sa 1007/22).