Dies entschied nun wiederholt das LG Dortmund mit Urteil vom 10.03.2011. Im Rahmen der Informationpflichten gemäß Art. 246 § 3 EGBGB müssen gewerbliche Verkäufer bei ihren Angeboten auf der Verkaufsplattform eBay auch über die geltende Vertragssprache belehren. Wir können daher nur zur Vermeidung einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung raten, diese Informationspflicht in die AGB einzubetten. Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung oder Änderung Ihrer AGB in unserem Büro in Bonn oder auf elektronischem Weg behilflich. Profitieren Sie dabei auch von unserem Update Service.