Die Rapid Maler GmbH lässt derzeit durch Rechtsanwalt Sandhage andere Wettbewerber abmahnen. Abgemahnt wird die sogeannnte 40-Euro Klausel, die ohne vertragliche Vereinbarung verwendet wird, ein Verstoß gegen die Preisangabenvverordnung sowie das Verwenden einer alten Widerrufsblehrung. Gefordert wird die Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung unter Verwendung eines starren Vertragsstrafenversprechen.
Es bestehen hier einige Verdachtsmomente, die die Annahme eines rechtsmißbräuchlichen Vorgehens der Rapid Maler GmbH rechtfertigen.
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