Uns liegt aktuell eine Abmahnung des Musikwerks „Die Atzen mit Nena – Strobo Pop“ durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Rechteinhaberin Geto Gold Musikverlag GbR vor. Das abgemahnte Musikwerk befand sich auf dem Chartcontainer German Top 100 Single Charts vom 09.05.2011. Gefodert wird die Abgabe einer vertragstrafenbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrages von 450,00 €. Wir können nicht empfehlen, ungeprüft die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Filesharing Abmahnung sollte anwaltlich geprüft werden. Hierfür steht Ihnen Rechtsanwalt René Euskirchen zur Verfügung.