Die Formulare stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. Zum Betrachten und Ausdrucken der PDF-Dateien benötigen Sie den Reader, den Sie unter folgender Adresse herunterladen können: http://www.adobe.de

 

Mandatsbedingungen

 

Bei Erteilung der Vollmacht Vollmacht RA Sagsöz (PDF), bitten wir zusätzlich das den DATENSCHUTZ MANDANTENBOGEN (PDF) auszudrucken und ebenso unterzeichnet an uns zu senden.

 

In Verbindung mit der zur Verfügung gestellten Vollmacht wird folgendes vereinbart:

1. Für den Fall der Fahrlässigkeit wird die Haftung der beauftragten Rechtsanwälte auf einen Höchstbetrag von 250.000,00 (zweihundertfünfzigtausend) Euro beschränkt. Eine weitergehende Haftung der Rechtsanwälte und ihrer Erfüllungsgehilfen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung kann mit dem Mandanten auf dessen ausdrücklichen Wunsch und dessen Weisung auf seine Kosten durch eine Einzelhaftpflichtversicherung zu einer höheren Haftungssumme schriftlich abgeschlossen werden.

2. Fernmündliche Auskünfte und Erklärungen der Rechtsanwälte sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.

3. Mehrere Vollmachtgeber haften als Gesamtschuldner.

4. Aus der Vollmacht erwachsende Verpflichtungen sind am oben genannten Kanzleiort zu erfüllen.

5. Ansprüche auf Kostenerstattung und sonstige Ansprüche des Mandanten gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder anderen erstattungspflichtigen Dritten werden in Höhe der Kostenansprüche der Rechtsanwälte an diese abgetreten. Sie sind ermächtigt, dem Zahlungspflichtigen diese Abtretung mitzuteilen. Die Rechtsanwälte sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

6. Der Mandant erklärt sich mit der elektronischen Speicherung seiner Daten auf einem externen, nach dem Stand der Technik zugangssicheren Server einverstanden, siehe aktuelle Datenschutzerklärung im Detail.

7. Die Rechtsanwälte sind berechtigt, die Kommunikation mit dem Mandanten und Dritten per Email zu führen. Dem Mandanten ist bekannt, dass Emails Viren enthalten können, dass andere Benutzer des Internet unschwer vom Inhalt der Email Kenntnis erlangen können und dass Emails nicht zwingend von dem in der Email angegebenen Absender stammen müssen.

8. Wertgebührenhinweis nach § 49 b Abs. 5 BRAO: Die anwaltliche Vergütung richtet sich regelmäßig nach so genannten Gegenstandwerten. Diese werden ggfs. vom Gericht festgesetzt.

9. Eine teilweise Unwirksamkeit dieser Vereinbarung berührt deren Inhalt im Übrigen nicht.