Wir suchen weiterhin Abmahnungen der Fa. svh24.de GmbH. Die uns vorliegenden Abmahnungen beschäftigen sich allein mit dem sog. 40 Euro Klausel Verstoß. Die Abmahnerin beantragt nach unsere Kenntnis vor dem LG Bochum und LG Dortmund einstweilige Verfügungen. Hier sind bereits über 30 Abmahnungen bekannt. Damit geprüft werden kann, ob die Grenze zu einem möglicherweise rechtsmissbräuchlichen Vorgehen überschritten wird, bitten wir um Zusendung erhaltener Abmahnungen. Nach derzeitigem Kenntnisstand genügt dem LG Bochum die bislang bekannten Abmahnungen nicht, um einen Rechtsmißbrauch gemäß § 8 Abs. 4 UWG zu begründen. Im Übrigen verweisen wir auf unsere bisherige Berichterstattung.
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