Uns liegt eine Abmahnung vom 17.05.2011 der Rechtsanwälte Nümann + Lang wegen illegalem Filesharing vor. Abgemahnt wird das Verbreiten des Lieds Berlin City Girl von Culcha Candela auf German Top 100. Die Abmahnung erfolgt im Auftrag der Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment GmbH. Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, sprechen Sie uns einfach an. Gerne stehen wir Ihnen in unserem Büro in Bonn oder auch per Fax, Mail oder Telefon zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt René Euskirchen.

Derzeit kursieren Abmahnungen der Firma svh24.de auf dem Internnetportal eBay. Der abmahnende eBay Händler handelt mit Werkzeug und Zubehör. Nach Berichten von wortfilter verschickt der Händler zahlreiche Abmahnungen, in denen nur die sog. 40-Euro Klausel abgemahnt wird. Aus § 357 Abs. 2 S. 2 BGB ergibt sich nämlich, dass die Parteien in den dort genannten Fällen in zulässiger Weise eine entsprechende Kostentragung vereinbaren können. Die Wertgrenze für eine solche Vereinbarung liegt bei 40,-€. Darüber hinaus können die Rücksendekosten dem Verbraucher nicht pauschal auferlegt werden. Die Vereinbarung einer solchen Kostentragungspflicht ist für selbige zwingende Voraussetzung.  Die Darstellung von nicht vereinbarten Vertragspflichten als Folgen eines Widerrufs ist für den Verbraucher irreführend.  Die Verwendung einer solchen Widerrufsbelehrung, ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung zur Kostentragungspflicht, ist folglich gesetzeswidrig (LG Bochum, Beschluss vom 08.09.2009, Az.: I-17 O 106/09, LG Dortmund, 26.07.2009, Az.: 16 O 46/09).

Es bestehen aber gewisse Anhaltspunkte für ein rechtsmißbräuchliches Vorgehen des Abmahners. Auf eBay konnten wir nach unserer Auffassung eigene Verstöße des Abmahners sichern, die grundsätzlich zu einer Gegenabmahnung berechtigen.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt René Euskirchen

Rechtsanwalt Sagsöz hält am 17.05.2011 einen Vortrag bei der ISUV/VDU e.V. Interessenverband Unterhalt und Familienrecht in Bonn/ Tannenbusch.

Das Vortragsthema dreht sich rund um die Scheidung mit ausländischer Partnerbeteiligung, um EU-Normen, Gerichtszuständigkeiten und anwendbares materielles Recht bei gemischtnationalen Ehen.

Uns liegt eine Abmahnung des Musikwerks „Ive come to life“ durch die Rechtsanwälte Nümann + Lang aus Karlsruhe im Auftrag der Rechteinhaber Buseck, Jakob und Schillebeeckx vor. Das Lied befand sich in dem bekannten Chartcontainer German Top 100 Single Charts. Dem Abgemahnten wird ein gewerbliches Handeln unterstellt. Gefordert wird die Abgabe einer vertragstrafenbewehrten Unterlassungserklärung unter Anwendung des Hamburger Brauchs und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 450,00 €.

Lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten!

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt René Euskirchen

Der BGH hat mit Urteil vom 05.05.2011, I ZR 157/09 entschieden, dass die Werbung mit Parfümimitaten auf sogenannten Vergleichslisten keine unlautere vergleichende Werbung im Sinne von § § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG ist. Dies gelte, solange der Werbende keine klare und deutliche Imitationsbehauptung aufstelle. Vorliegend ging es um eine Bestellliste der Marke „Creation Lamis“, die abgemahnt wurde. Die Vorinstanzen sahen die Abmahnung noch als berechtigt an. Der BGH verwies den Rechtsstreit nun an die Berufungsinstanz zurück.

Es ist jedoch weiterhin Vorsicht bei der Werbung mit anderen Markennamen geboten. Wir beraten Sie gerne in unserem Büro in Bonn oder über die üblichen Fernkommunikationsmittel!

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt René Euskirchen

Haben Sie auch eine Abmahnung wegen illegalen Filesharings des Musikwerk Movie it von Culcha Candela auf German Top 100 Single Charts erhalten? Wir beraten Sie gerne. Entdeckt wurde der Verstoß auf der Tauschbörse bittorent. Gefordert wird die Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung unter Verwendung des Hamburger Brauchs und die Zahlung von pauschal 350,00 € als Schadensersatz. Hier in Bonn liegen uns zahlreiche Informationen von Abmahnungen der Musikindustrie wegen des Vorwurf des illegalen Filesharing von Musikstücken über Tauschbörsen vor. Oftmals erhalten die Abgemahnten auch Mehrfachabmahnungen verschiedener Rechteinhaber. Gerade das Lied Move it von Culcha Candela wird sehr häufig abgemahnt. Uns liegen auch Abmahnungen der Rechtsanwälte Nümann+Lang vor, die auch dieses Lied im Auftrag anderer Rechteinhaber abmahnen.

Wir beraten Sie gerne.

Der BGH hat mit Urteil vom 14.04. 2011, Az. I ZR 133/09, entschieden, dass ausserhalb des Marktplatzes eBay mit Garantieaussagen geworben werden darf. Dies stelle keinen Wettbewerbsverstoß dar und könne nicht kostenpflichtig abgemahnt werden. Eine Abmahnung sei nur zulässig, wenn dieWillenserklärung des Verkäufers direkt zu einem Kaufvertrag führt. Bei den meisten Onlineshops sind die Angebote der Verkäufer lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu sehen. Der Vertragsschluss vollzieht sich nachgelagert nach der Bestellung des Käufers durch eine gesonderte Willenserklärung des Verkäufers. Bei eBay stellt das Einstellen des Artikels aber bereits eine Angebot im Rechtssinne dar. Folglich muss der Verkäufer nach unserer Auffassung hier weiterhin weitere Angaben zur eingeräumten Garantie und die gesetzlichen Gewährleistungsrechte machen.  Angebote bei eBay sind daher nach wie vor nicht vor einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung geschützt.

Gerne beraten wir Sie in usneren Büroräumen in Bonn oder fernmündlich oder Mail.

Wer eine Gegenabmahnung, also eine Retourkutschenabmahnung ausspricht, sollte vorher nicht damit gedroht haben, um die Rücknahme der Abmahnung zu erreichen. Das OLG Hamm entschied dies mit Urteil v. 20.1.2011, Az.: I-4 U 175/10. Das Gericht sah in der Gegenabmahnung die Verfolgung sachfremder Ziele. Wer also eine Abmahnung erhalten hatte, sollte bei der Prüfung der möglichen rechtlichen Schritte sich anwaltlich beraten lassen, um keine Fehler zu machen. Wir stehen Ihnen hierfür in unserem Büro in Bonn oder aber per Mail, Fax oder Telefon zur Verfügung.

Das LG Bochum hat nun entschieden, dass für die 6 monatige Verjährung gemäß § 11 UWG auf die konkret abgemahnte Auktion abzustellen ist. Dies müsse wie bei Zeitungsannoncen bewertet werden, die auch als Einzelhandlungen eingestuft werden. Es liegt somit kein Dauerverstoß vor, wenn der Abgemahnte in einer neuen Auktion einen gleichen Fehler begeht. Der Anspruch ist verjährt. Die Klage wurde daher abgewiesen. Der Wettbewerber kann jedoch wegen des neuen Verstoßes eine neue Abmahnung aussprechen. Wir beraten Sie zu diesem Problemfeld gerne in unserem Büro in Bonn.

LG Bochum, Urteil vom 23.03.2011, I-13 O 186/10

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Rechtsanwalt René Euskirchen

Unserem Büro in Bonn liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins zum Schutz des legalen Wettbewerbs vor. Herr Norbert Loga ist Geschäfsführer dieses Vereins. Abgemahnt wird das Werben mit einer Garantieaussage. Gefordert wird die Zahlung eines Pauschalbetrages sowie die Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassunsgerklärung. Wir können nicht empfehlen, ungeprüft den Forderungen nachzukommen. Gerne beraten wir Sie.