Zum Scheidungstermin müssen die Ehegatten erscheinen. Im Scheidungstermin stellt der Rechtsanwalt des Antragstellers den Antrag, die Ehe zu scheiden.Möglicherweise haben beide einen solchen Antrag gestellt.

Die Ehegatten werden  persönlich zu den Voraussetzungen der Scheidung angehört.Der Anwalt sollte und hat hier idR. nicht zu reden. Das Gericht befragt die Ehegatten regelmäßig zu zwei Umständen:

seit wann sie getrennt leben, ob sie ihre Ehe für zerrüttet halten und die diese  endgültig zerrüttet ist.

Im Anschluß daran wird üblicherweise die Folgesache Versorgungsausgleich erörtert.

Sofern außergerichtlich Einverständnis über Vereinbarung über den (zB.) Unterhalt erzielt werden konnte, kann diese vor der Verkündung des Scheidungsbeschlusses gerichtlich protokolliert werden. Danach verkündet das Familiengericht den Scheidungsbeschluß. Rechtskräftig wird der Beschluss dann auch sofort , wenn die anwaltliche vertretenen Parteien beide ausdrücklich auf Rechtsmittel verzichten.

Die Dauer eines solchen Termins beträgt lediglich ca. 10-30 Minuten, je nachdem ob noch Folgesachen (s.o.)  zu klären sind.

Rechtsanwalt für Familienrecht/ Fachanwalt A. Sagsöz

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