Ist das deutschen Gericht für diese Scheidung zuständig ? Und, welches Scheidungsrecht wäre hier anzuwenden ?
Wer beispielsweise in Rom geheiratet hat, muss sich für die Scheidung nicht wieder nach Italien begeben. Vielmehr sind die deutschen Gerichte zuständig, wenn wenigstens einer der beiden Eheleute Deutscher ist, gleich ob sie im Inland oder im Ausland wohnen oder beide Eheleute Ausländer sind und zu Beginn des Verfahrens beide in Deutschland leben. Eine ganz andere Frage wäre, ob das Heimatland des ausländischen Staatsangehörigen das deutsche Ehescheidungsurteil des deutschen Gerichts auch anerkennt. Dies kann man nicht einheitlich beantworten, da dies von Staat zu Staat unterschiedlich gehandhabt wird.
Spätestens hier sollte möglicherweise anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.