Rechtsanwalt Sagsöz in der Sendung vom 27. Februar 2012 zum Thema:

„Besuchsrecht fürs Kind verweigert

(s. auch- > http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2012/02/27/mein-gutes-recht.xml)

Hält die Mutter ein fast vierjähriges Kind widerrechtlich im Sinne des HÜK in Deutschland zurück, kann ein in Australien lebender Vater die Rückführung des Kindes nach Australien verlangen, so das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Die Richter machten aber auch deutlich, dass durch die Rückführung keine schwerwiegende Beeinträchtigung des Kindeswohls eintreten dürfe. Das wäre der Fall, wenn die Mutter als bisherige Bezugsperson das Kind nicht begleiten könne. Eine schwerwiegende Beeinträchtigung könne auch vorliegen, wenn eine anschließende Rückkehr des Kindes nach Deutschland bereits sicher feststehe. Sei die Rückkehr des Kindes nach Deutschland aber lediglich wahrscheinlich, stehe dies der Rückführung nach Australien nicht entgegen (OLG Stuttgart, 17 UF 150/11).

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Rechtsanwalt Sagsöz

– Für einen erfolgreichen Scheidungsantrag wird regelmäßig gefordert, dass man zumindest ein Jahr lang getrennt von „Tisch und Bett“ lebt. Ein Getrenntleben ist  auch möglich, wenn man noch gemeinsam innerhalb der ehelichen Wohnung lebt. Bei einer nicht einverständlichen Scheidung kann die Trennungszeit entprechend länger (drei Jahre) betragen.

– Beim Ehegattenunterhalt ist streng zu unterscheiden zwischen dem Trennungs- und dem nachehelichen Unterhalt. Dieser kommt in Betracht, wenn „überschiessendes Einkommen“ vorhanden ist. Die Erfüllung der Voraussetzungen für solch einen Anspruch hängen stark vom Einzelfall ab.

Hinweis:  Errechnen Sie sich den Unterhalt eher nicht selbst. Dies kann ein Fachmann letztlich oft kostenärmer regeln.

– Das während der Ehe erworbene Vermögen wird im Scheidungsverfahren im Rahmen des Zugewinnausgleiches auseinandergesetzt. Etwas kann durchaus für ausländische Ehepaare gelten.

– Bei einer Ehe von kurzer Dauer findet ein Versorgungsausgleich nicht mehr statt, es sei denn, dies wird ausdrücklich beantragt.

-Regelmäßig verbleibt es auch nach Scheidung bei dem gemeinsamen Sorgerecht beider Elternteile. Nur auf Antrag und in Ausnahmefällen wird einem Ehepartner das alleinige Sorgerecht übertragen.

-Die Höhe des Kindesunterhalts lässt sich  aus der Düsseldorfer Tabelle entnehmen. Auch hier gilt aber Vorsicht bei Eigenberechnungen.

Hinweis:

Wir bitten um Verständnis, dass keine Gewähr für die jederzeitige Aktualität/ Richtigkeit der Inhalte übernommen werden kann. Diese Darstellung enthält  keine verbindliche Rechtsauskunft. Verbindliche Aussagen sind regelmäßig gesichert möglich bei dem jeweiligen Einzelfall.